Umweltkennzeichnungspflicht für den Export nach Italien

Mit dem Stichtag 01.01.2023 tritt die Umweltkennzeichnungspflicht für in Italien in Verkehr gebrachte Verpackungen in Kraft. Dies sieht das Gesetzesdekret Nr. 116 vom 3. September 2020 vor.

Die Grundlage bildet die Entscheidung 97/129/EG der Europäischen Kommission. Danach werden Verpackungen aus Holz mit dem Kennzeichen FOR50 im Recyclingsymbol markiert.

Im Geschäftsbereich B2B kann die physische Markierung entfallen und durch Bestätigung auf den Warenbegleitpapieren ersetzt werden. Dieses haben wir auf unseren Lieferscheinen bereits umgesetzt.

Bei Fragen zu dieser Thematik können Sie uns gerne ansprechen.

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